Wir von der PDW Konzept GmbH beraten Unternehmen im Bereich Arbeitsschutz in NRW. Wir helfen die Anforderungen der Berufsgenossenschaften in Ihrem Unternehmen zu integrieren und kontinuierlich zu überprüfen.
Grundlagen von Art und Umfang externe Sicherheitsfachkraft - sicherheitstechnische Betreuung - sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie die Aufgaben gemäß den §§ 3 bzw. 6 Arbeitssicherheitsgesetz.
Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte;
sie gelten auch für Unternehmer und Beschäftigte von ausländischen Unternehmen, die eine Tätigkeit im Inland ausüben, ohne einem Unfallversicherungsträger anzugehören;
soweit in dem oder für das Unternehmen Versicherte tätig werden, für die ein anderer Unfallversicherungsträger zuständig ist.
Für den Schutz der Beschäftigten vor Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren gibt es umfangreiche Regelwerke. Nicht immer lassen sich jedoch die für die betriebliche Praxis nötigen Informationen direkt aus Richtlinien-, Normen- oder Vorschriftentexten ableiten. Hierzu bedarf es ergänzende Praxistipps und Erläuterungen. Die Sicherheitsfachkraft von der PDW Konzept unterstützen Sie dabei.
Wir möchten Ihre Bedürfnisse genau kennen, damit wir Ihnen die perfekte Lösung anbieten können. Sagen Sie uns, was Sie wollen, und wir werden unser Bestes tun, um Ihnen zu helfen.